Eine Arbeitnehmerin wird schwanger und viele Unternehmer fragen sich wie in diesem Fall vorzugehen ist, da hier besondere Regeln zur Anwendung kommen.
Das Mutterschutzgesetz sieht verschiedene Verbote für schwangere Mitarbeiterinnen vor, die Sie unbedingt kennen sollten. Das Arbeitsinspektorat kann jederzeit kontrollieren, ob diese Verbote eingehalten werden.
Die wichtigsten Verbote:
- Verbot der Nachtarbeit
- Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
- Verbot der Leistung von Überstunden
- Verbot der Beschäftigung auf Beförderungsmitteln
In bestimmten Branchen kann es Ausnahmen von diesen Verboten geben. Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsinspektorat darüber.
Außerdem muss der schwangeren Mitarbeiterin folgendes ermöglicht werden:
- Ruhemöglichkeit: Der Arbeitsgeber hat dafür zu sorgen, dass sich die Mitarbeiterin bei Bedarf ausruhen kann. Solche Ruhezeiten gelten als Arbeitszeit und sind zu bezahlen.
- Freistellung von Vorsorgeuntersuchungen: Wenn es der Mitarbeiterin nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich oder zumutbar ist, hat sie Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts
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