Mit Beginn des Jahres 2015 sind auch einige steuerliche Änderungen bzw Neuerungen in Kraft getreten! Die wichtigsten Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst!

Änderungen ab 1.1.2015

Lohnverrechnung: Mit 1.1.2015 wurde der Zuschlag nach dem IESG auf 0,45 % gesenkt (bisher 0,55 %).

Änderungen für Land- und Forstwirte: Ab 1.1.2015 tritt die neue Pauschalierungsverordnung für Land- und Forstwirte in Kraft.

Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen: Ab 1.1.2015 können sich auch Einpersonenunternehmen unter gewissen Voraussetzungen in die Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) eintragen lassen.

MOSS: Ab 1.1.2015 kann der MOSS (Mini-One-Stop-Shop) genützt werden, und zwar für alle elektronisch erbrachten Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie andere elektronisch erbrachte Leistungen, für die sich der Leistungsort ab Jahresbeginn auf den Empfängerort verschoben hat.

Auflösungsabgabe 2015: Bei Kündigung eines Arbeitnehmers muss, wenn keine Ausnahmeregelung zutrifft, eine Auflösungsabgabe bezahlt werden. Die Abgabe wird jedes Jahr erhöht. Im Jahr 2015 beträgt sie € 118,00.

 

Über andere wichtige Änderungen werden wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten und rechtzeitig informieren.

Wir wünschen einen erfolgreichen Start ins Jahr 2015!

Ihr 360* Business Planner – Team!

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