Hier einige Steuertipps für Unternehmer!
Umsatzgrenzen
Wenn man bestimmt Umsatzgrenzen nicht überschreitet, kann man sich rückwirdend für ein Jahr von der GSVG-Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen und eine Rückerstattung der Beiträge beantragen, aber nur wenn die Umsatzgrenze von EUR 30.000 nicht überschritten wird und die Gewinne maximal EUR 4.743,72 betragen!
Wer kann dies in Anspruch nehmen?
- Jungunternehmer, die in den vergangenen 12 Monaten GSVG-pflichtig waren
- mind. 60-jährige Frauen und 65-jährige Männer
- mind. 57-Jährige, sofern sie 5 Jahre in Folge unterhalb der Umsatzgrenzen liegen
Durch Gruppenantrag Verluste in Kapitalgesellschaften ausgleichen
Enstehen in einem oder mehreren Tochterunternehmen Verluste, kann es sinnvoll sein, einen Antrag auf Gruppenbesteuerung zu stellen. Das heißt, dass Gewinne und Verluste der Mutter- und Tochtergesellschaften nicht getrennt besteuert werden.
Nebeneinkommen – Steuerbelastung gering halten
Ist ein Arbeitnehmer nebenberuflich selbstständig und erziehlt nur einen geringen Gewinn, dann darf er bis zu EUR 730 steuerfrei dazu verdienen. Sobald dieser Betrag überschritten wird, muss der gesamte Betrag in die Steuererklärung und versteuert werden. Sollten Sie diesen nur knapp überschreiten, dann sollten Sie noch kurzfristig Ausgaben tätigen, um den Gewinn zu senken.
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