neueste Infos zum Thema Registrierkassa und Land- und Forstwirte!
Grundsätzlich besteht auf 1.1.2016 für alle Unternehmer mit betrieblichen Einkünften und Bareinnahmen über EUR 7.500,00 die Verpflichtung zur Anschaffung einer Registrierkasse.
Die Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer legte beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gegen die Registrierkassenpflicht ein, mit der Begründung: Solang der Verordnungsgeber nicht im Detail weiß, was er will, könne man die Umsetzung nicht mit 1.1.2016 durchführen. Ziel sei es, die Rechtssicherheit für die Betriebe herzustellen und eine praktikable sowie unbürokratische Umsetzung zu erlangen.
Land- und Forstwirte aufgepasst:
Derzeit ist ein Antrag in Entwurf, laut diesem sollen vollpauschalierte Landwirte keine Registrierkassenpflicht haben, ebenso keine Aufzeichnungspflicht, es besteht nur eine Belegerteilungspflicht! Da dies noch ein Entwurf ist, kann man mit der Entscheidung in den nächsten Monaten rechnen.
ACHTUNG – Teilpauschalierte Landwirte (Privatzimmervermietung, Verkauf von Produkten etc.) fallen da NICHT hinein, für sie gilt – wie auch bei allen anderen Betrieben – ab einen Jahresumsatz von € 15.000,00 eine Registrierkassenanschaffung, sofern die Barumsätze € 7.500,00 im Jahr überschreiten.
Nähere Auskünfte bei der Landwirtschaftskammer Kärnten, Hr. Dr. Moser 0463/5850 1467 bzw. in der dortigen Rechtsabteilung.
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