Mit Beginn des Jahres 2015 wurde die Auftraggeberhaftung neu geregelt. Wie sehen die Vereinfachungen aus und für wen gelten Sie? Wie überweise ich die Haftungsbeiträge und was ist die HFU-Liste?
Speziell um den Sozialbetrug in der Baubranche einzudämmen wurde eine Sonderhaftung für auftraggebende Unternehmen eingeführt. Diese beträgt 20% für alle relevanten Beiträge und Umlagen, die das beauftragte Unternehmen an die österr. Krankenversicherungsanstalten abzuliefern hat und für die der AUftraggeber kraft gesetzlicher Durchgriffswirkung haftet. Zusätzlich wurde diese Bestimmung um 5% der lohnabhängigen Abgaben ausgeweitet.
Diese Auftraggeberhaftung entfällt, sobald der beauftragte Unternehmer in der sogenannten HFU-Liste eingetragen ist.
Was bedeutet HFU-Liste? Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen um in die Liste eingetragen zu werden?
- Das Unternehmen muss bereits seit drei Jahren Bauleistungen erbracht haben.
- Das Unternehmern muss Dienstnehmer nach dem ASVG beschäftigen.
- Das Unternehmen darf keine rückständigen Beiträge innerhalb der letzten zwei Monate aufweisen.
- Die entsprechenden Beitragsnachweisungen müssen vorliegen.
Seit 2015 besteht die Möglichkeit, dass auch Unternehmer ohne Dienstnehmer in der Liste geführt werden können. Eine Eintragung kann auf Antrag erfolgen und erleichtert die Auftragsabwicklung, da sich das beauftragenden Unternehmen auf die Eintragung verlassen kann.
Der Auftraggeber kann somit auch Ein-Personen-Unternehmen oder ausländische Unternehmer, die in Österreich kein sozialversicherungspflichtiges Personal beschäftigen, beauftragen und haftungsbefreiend den Einbehalt vornehmen.
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