Ab 1. Jänner 2015 gelten wieder neue Beträge in der Sozialversicherung: Details entnehmen Sie unserem Beitrag!

Höchstbeitragsgrundlagen:

  • täglich: € 155,–
  • monatlich: € 4.650,–
  • jährlich für Sonderzahlungen: € 9.300,–

Geringfügigkeitsgrenzen:

  • täglich: € 31,17
  • monatlich: € 405,98

Rezeptgebühr:
Die Rezeptgebühr beträgt € 5,55.

Service-Entgelt für die e-card:
Das Service-Entgelt für das Jahr 2016 beträgt € 10,85 und wird im November 2015 eingehoben.

Heilbehelfe und Hilfsmittel – Kostenanteil:

Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe beträgt 2015 mindestens € 31,00. Der Kostenanteil bei Sehbehelfen beträgt mindestens € 93,00.

Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für schwerbehinderte Kinder, sowie für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung.

Noch Fragen? Wir beantworten Sie Ihnen gerne!

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