Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer!
Es gibt die Möglichkeit, erstmals in Österreich, einen steuerlichen Verlust den man im Jahr 2020 erwirtschaftet hat rückzutragen, auf eines der Vorjahre 2019 oder 2018. Was ist für Sie als Unternehmer als Erstes zu tun?
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Hier sind die für den Verlustrücktrag notwendigen Formulare:
- BMF-Info – erweiterte Version, Fassung 2019 03 24 Erweiterte Sonderregelungen betreffend CoronavirusBMF-Info Coronavirus
- SR002 – Antrag auf Stundung des Abgabenrückstandes bis 15. Jänner 2021 SR2-CoV (2)
- Antrag zur Berücksichtigung einer COVID-19-Rücklage bei der Veranlagung 2019 kombiniert mit Antrag auf Stundung des Abgabenrückstandes bis 15. Jänner 2021 CoV19-RLZE2019
Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen wie immer sehr gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße und bleiben Sie gesund,
Christiane Holzinger & das 360°Business Planner Team
Ihr Geschäft. Unser Pan.