1.000m²-Grenze bei Hauptwohnsitzbefreiung

2024-04-23T09:32:36+02:00April 13. 2018|Betriebswirtschaft|

(§ 30 Abs 2 EStG; VwGH 29.3.2017, Ro 2015/15/0025) Nach der Verwaltungspraxis erfasst die Hauptwohnsitzbefreiung bei der ImmoESt neben dem Gebäude lediglich Grund und Boden im maximalen Ausmaß von 1.000 m². Das BFG hat in einem konkreten Fall davon abweichend die Ansicht vertreten, dass Grundstücke jeglicher Größe von der Hauptwohnsitzbefreiung umfasst sind. Der VwGH hat [...]