Warum wird Telearbeit vor allem bei Dienstnehmern immer beliebter?  Wir haben für Sie die wichtigsten Gründe und Rahmenbedingungen zusammengefasst.

Anbei ein paar gute Gründe, Telearbeit auch für Ihren Betrieb in Betracht zu ziehen:

  • Keine langen Fahrtzeiten zu und von der Arbeit, daraus resultiert ein hoher Zeitgewinn für den Mitarbeiter
  • Gesteigerte Produktivität durch flexiblere Arbeitseinteilung
  • Familienfreundliche Lösung für Mütter nach der Karenz, Vollzeitarbeit kann so trotz Betreuungspflicht leichter möglich gemacht werden
  • Die Arbeitnehmer bekommen mehr Eigenverantwortung
  • Gesteigerte Lebensqualität durch Optimierung der Work-Life-Balance

Telearbeit ist, mit verantwortungsvollen Mitarbeitern, durchaus positiv zu betrachten.

Sie kann auf Grundlage eines echten Dienstvertrages, eines freien Dienstvertrages oder eines Werkvertrages vereinbart werden.

Es gibt mehrere Varianten, wie sich ein solches Beschäftigungsverhältnis gestalten lässt:

  • Bei der Teleheimarbeit erledigen Arbeitnehmer ihre Aufgaben in ihren Wohnungen. Ein Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten des Unternehmens existiert nicht.
  • Die alternierende Telearbeit, bei der Mitarbeiter abwechselnd zu Hause und im Betrieb arbeiten. Das Unternehmen stellt Arbeitsplätze zur Verfügung, die sich die Mitarbeiter dann teilen beziehungsweise zu unterschiedlichen und miteinander abgesprochenen Zeiten nutzen („Desk-Sharing“).
  • Mobile Telearbeit nehmen hauptsächlich Vertreter, Kundenbetreuer und ähnliche Berufsgruppen in Anspruch. Sie arbeiten an wechselnden Orten – zum Beispiel bei verschiedenen Kunden – und haben Fernzugriff auf die unternehmensinterne IT-Infrastruktur.

Soll der Mitarbeiter an einem Telearbeitsplatz beschäftigt werden, ist seine Zustimmung erforderlich. Telearbeit kann bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses oder danach vereinbart werden. Neben den Inhaltserfordernissen eines Dienstzettels/Dienstvertrages  sollte der Dienstgeber dem Dienstnehmer folgende Informationen schriftlich zur Verfügung stellen:

  • Form der Arbeitszeitaufzeichnungen und der Berichtspflichten,
  • die zu verrichtende Arbeit,
  • die organisatorische Eingliederung ins Unternehmen und
  • die zuständigen Vorgesetzten

Liegt ein echtes Dienstverhältnis vor, gilt auch für Telearbeitnehmer das Arbeitsrecht uneingeschränkt. Der Arbeitgeber muss alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen bezüglich Urlaub, Arbeits- und Ruhezeiten, sowie Arbeitnehmerschutz einhalten. Gleiches gilt für die kollektivvertraglichen Bestimmungen. Die erforderlichen Arbeitsmittel werden dem Mitarbeiter entweder zur Verfügung gestellt oder es wird vereinbart, dass bereits vorhandene, eigene Arbeitsmittel verwendet werden. Die Abgeltung der Nutzung, sowie der weiteren erforderlichen Kosten, werden mittels Vertrag geregelt und erstattet.

Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Ihr Geschäft. Unser Plan.